Sbg OrtsbildschutzG 1999 (OSchG): § 1 (Ortsbild, Begriff; allgemein wahrnehmbares und vorwiegend durch Bauten geprägtes Bild einer Stadt oder eines Orts)
§ 4 Abs 1 (Anbringung und Änderung privater Ankündigungen, im Ortsbild in Erscheinung tretend; anzeigepflichtig)