Krnt GdPG: § 5 Abs 1 (Grünland; nicht als Bauland oder Verkehrsfläche festgelegte Flächen; Grünland-Liegewiese; Vorhaben auf Flächen mit unterschiedlicher Widmung; Vorhaben muss der für den Nachbarn weniger belastenden Widmung entsprechen)
Krnt GdPG: § 5 Abs 1 (Grünland; nicht als Bauland oder Verkehrsfläche festgelegte Flächen; Grünland-Liegewiese; Vorhaben auf Flächen mit unterschiedlicher Widmung; Vorhaben muss der für den Nachbarn weniger belastenden Widmung entsprechen)