AuslBG: § 18 Abs 1 (betriebsentsandte Ausländer, Beschäftigung)
§ 28 Abs 1 Z 1 lit b (Strafbestimmungen)
§ 32a Abs 6 (Übergangsbestimmungen zur EU-Erweiterung, weitere Anwendbarkeit des § 18; Anwendbarkeit des AuslBG auf die Tätigkeit betriebsentsandter Ausländer eines in Tschechien niedergelassenen Unternehmens nur bei Erbringung von Dienstleistungen, Unanwendbarkeit auf Warenverkehr)