I.
Das vorliegende Werk ist von so grundlegender Bedeutung, dass es auch mit der ganz und gar unschicklichen Verspätung von inzwischen vier Jahren, die allein auf das Konto des Rezensenten geht, noch mit Gewinn besprochen und umso mehr gelesen werden kann. Es widmet sich dem Problem der interpretatorischen Herstellung der Vereinbarkeit von Rechtsvorschriften mit höherrangigen Rechtsvorschriften. Dieses Problem stellt sich überall dort, wo Rechtsvorschriften unterschiedlichen Ranges zusammentreffen. Der Autor unternimmt den Versuch, einen gemeinsamen Rahmen für alle diese Fälle zu entwickeln, wenn auch die Art der Rangverhältnisse und des Zusammentreffens von Rechtsvorschriften in den verschiedenen von ihm beleuchteten Konstellationen durchaus verschieden ist.