BDG 1979: § 112 Abs 1 (Suspendierung, Gefährdung wesentlicher dienstlicher Interessen, Justizwachebeamter, Verdacht unbegründeter Gewaltanwendung gegenüber Insassen)
StVG: § 104 (Fälle zulässiger unmittelbarer Gewaltanwendung durch Strafvollzugsbedienstete)