MRK: Art 6 Abs 1 ("civil rights"; Organisations- und Verfahrensgarantien; Tribunal, Begriff; VwGH ist Tribunal; hinreichende Kontrollbefugnis in Tatsachenfragen)
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VwGG: § 41 Abs 1 (Prüfungsbefugnis des VwGH, Prüfung aufgrund des von der belangten Behörde angenommenen Sachverhaltes, dennoch bestehen im Hinblick auf die Wahrnehmung von Verfahrensmängeln nach § 42 Abs 2 Tatsachenkontrolle und ausreichende und wirksame Tatsachenüberprüfung, Kontrolle auch der Beweiswürdigung, allerdings ohne eigene Beweisaufnahmen)