VfGG: § 57 Abs 1 zweiter Satz (Verordnungsprüfung, Darlegung der Bedenken schon im Antrag des anfechtenden Gerichtes, Verweisungen auf den vom VfGH zurückgewiesenen Antrag eines anderen Gerichtes unzulässig, kein verbesserbares Formgebrechen)
VfGH 7. 3. 2012, V 1/12