B-VG: Art 129a Abs 1 Z 2 (Maßnahmenbeschwerde vor UVS; Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, Begriff; von richterlicher Anordnung nicht gedeckte Videoaufnahmen von Zuhörern beim Zugang zum Verhandlungssaal, keine Zurechnung zur Staatsfunktion Justiz; unmittelbar zu befolgender Duldungsanspruch bei sonstigem Nichtzutritt zur öffentlichen Gerichtsverhandlung)
AVG: § 67a Abs 1 Z 2 (ebenso)