StudFG: § 1 Abs 3 (Studienförderung, keine Schmälerung des Unterhaltsanspruches; Anrechnung zum Einkommen der Eltern für Zwecke der Wohnbauförderung nach Wiener Landesrecht muss durch fiktive Anrechnung eines gleich hohen Betrags als Unterhaltsleistung an das Kind ausgeglichen werden; verfassungskonforme Auslegung)
VfGH 6. 3. 2012, B 1109/10