Verletzung (Bescheid)
VfGH 6. 3. 2012, B 1109/10
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Unterlassung der fiktiven Anrechnung eines Betrages in Höhe der Studienförderung für ein Auslandsstudium als Unterhaltsleistung iSd § 29 Z 1 2. Satz EStG 1988, der vom Einkommen der Eltern bei der Berechnung des Einkommens nach WWSFG bei verfassungskonformer Auslegung des WWSFG zur Vermeidung eines Unterlaufens der mit dem StudFG vom Bundesgesetzgeber verfolgten Ziele abzuziehen ist.