AVG: § 13 Abs 3 (Mängel schriftlicher Anbringen; Verbesserungsauftrag; keine Anwendung bei wissentlich als Fristerstreckungsansuchen oder bloße Rechtsmittelanmeldungen gestalteten Eingaben)
VwGH 28. 3. 2012, 2011/08/0375
Wenn eine Partei - wie im vorliegenden Fall - in Kenntnis der an ein Rechtsmittel gestellten inhaltlichen Anforderungen, dh wissentlich, einen Schriftsatz einbringt (hier: am vorletzten Tag der Berufungs-