AlVG: § 11 idF BGBl I 2004/77 (Nachsicht des Ausschlusses vom Bezug des Arbeitslosengeldes; Maßstab für die Beachtlichkeit der berücksichtigungswürdigen Gründe; freiwillige Kündigung eines Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer; Anwendung der Zumutbarkeitsgesichtspunkte, die bei arbeitslos gewordenen Versicherten nach § 9 herangezogen werden; Beschäftigung, in der regelmäßig die Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeiten erwartet wird; fehlende Feststellungen)