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VwGH 22. 2. 2012, 2009/08/0075 (Sozialversicherung)

VwGHSozialversicherungZfV 2012/1341ZfV 2012, 863 Heft 5 v. 14.11.2012

ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstnehmer; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Konkurrenzverbot; Verwendung eigener Betriebsmittel des Dienstnehmers; Tätigkeit als Vertreter)

VwGH 22. 2. 2012, 2009/08/0075

Wenn die Beschwerde vorbringt, dass einerseits ein Konkurrenzverbot noch nicht für eine unselbstständige Tätigkeit spreche und andererseits die Bezahlung des Erstmitbeteiligten auf Provisionsbasis eine Tätigkeit in persönlicher Unabhängigkeit indiziere, so ist darauf hinzuweisen, dass es jeweils auf ein Überwiegen der für eine Tätigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit oder für eine selbstständige Tätigkeit sprechenden Merkmale ankommt. Von einem Überwiegen der für eine abhängige Beschäftigung sprechenden Merkmale kann aber im Beschwerdefall ungeachtet des nur anfänglichen Bezugs eines Fixums ausgegangen werden (so auch schon ausdrücklich das im ersten Rechtsgang ergangene Erkenntnis). Was das Vorhandensein einer Konkurrenzklausel betrifft, so kann dieses Kriterium zwar für die Annahme einer persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit nicht allein entscheidend sein, es kommt aber dessen ungeachtet als Indiz dafür in Betracht; dies gilt umso mehr dann, wenn - wie im Beschwerdefall - vertraglich nicht nur die Vertriebstätigkeit für Konkurrenzunternehmen ausgeschlossen, sondern darüber hinaus die Verpflichtung begründet wird, dem Vertragspartner jede anderweitige geschäftliche Tätigkeit unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

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