BEinstG: § 8 Abs 4 lit a (Kündigung eines begünstigten Behinderten; Zustimmung; hier: Tätigkeitsbereich ist entfallen und eine Weiterbeschäftigung an einem qualifikationsbedingt in Betracht kommendem Ersatzarbeitsplatz ist ohne erheblichen Schaden nicht möglich)
VwGH 20. 3. 2012, 2011/11/1046