ArzneimittelG - AMG: § 1 Abs 1 (Arzneimittel, Begriff; nach objektiver oder subjektiver Zweckbestimmung zur Hervorrufung der in Z 1 bis 5 aufgezählten Wirkungen bestimmte Stoffe und Zubereitungen)
§ 1 Abs 1 Z 5 (Zweckbestimmung, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen; psychotrope Wirkung der Produkte "Monkees Go bananas! 2g!" und "Danger 3g")