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Was haben Kammern im Lobbygesetz verloren?** Der Aufsatz fußt auf einem frei gehaltenen Impulsstatement, das am 4. Juli 2012 im Rahmen einer Veranstaltung zum Thema "Open Government? Das neue Lobbyinggesetz" im Festsaal der Wirtschaftskammer Wien gehalten wurde.

AbhandlungenUlrich E. ZellenbergZfV 2012/1230ZfV 2012, 769 Heft 5 v. 14.11.2012

Klare Fragen verdienen klare Antworten. Das gilt auch für die Frage, was Kammern im LobbyG11Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz - LobbyG, BGBl I 2012/64. Für einen ersten Überblick über das Gesetz und eine erste Einschätzung desselben siehe Artur Schuschnigg, Kann das neue Lobbying-Gesetz die Erwartungen erfüllen?, SWK 2012, 994. Zum Gesetz umfassend nunmehr derselbe, Lobbyingrecht (2012). verloren haben. Die Antwort auf sie lautet kurz und bündig: "Nichts". Diese Replik wirkt apodiktisch, ist aber alles andere als ein zum Ausdruck gebrachter Justamentstandpunkt. Sie fußt vielmehr auf Systementscheidungen der österreichischen Rechtsordnung, über die sich die Schöpfer des LobbyG, aus welchen Gründen auch immer, hinweggesetzt haben. Dies soll hier gezeigt werden.

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