Klare Fragen verdienen klare Antworten. Das gilt auch für die Frage, was Kammern im LobbyG1 verloren haben. Die Antwort auf sie lautet kurz und bündig: "Nichts". Diese Replik wirkt apodiktisch, ist aber alles andere als ein zum Ausdruck gebrachter Justamentstandpunkt. Sie fußt vielmehr auf Systementscheidungen der österreichischen Rechtsordnung, über die sich die Schöpfer des LobbyG, aus welchen Gründen auch immer, hinweggesetzt haben. Dies soll hier gezeigt werden.