B-VG: Art 140 Abs 1 (Gesetzesprüfung; Individualantrag; keine Legitimation; kein Entfall der behaupteten belastenden Rechtswirkungen durch Aufhebung der angefochtenen Bestimmung)
VStG: § 54b Abs 2 zweiter Satz (Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen; keine Möglichkeit Vollzug durch Erbringung gemeinnütziger Leistungen abzuwenden)