B-VG: Art 137 (Kausalgerichtsbarkeit; Liquidierungsklage; Gemeinderat; Sitzungsgeld und Entschädigung für Ausschussvorsitz; Gebührlichkeit; Feststellung im Verwaltungsweg)
NÖ Landes- und GemeindebezügeG: §§ 15 ff (Ansprüche der Gemeindeorgane; Allgemeine Bestimmungen für Gemeindeorgane; Bezüge, Gebühren und Entschädigungen)