AsylG 2005: § 15 Abs 1 Z 6 (Mitwirkungspflichten von Asylwerbern im Verfahren, behauptete zweifelhafte Minderjährigkeit, Nachweis durch unbedenkliche Urkunden oder sonstige geeignete und gleichwertige Bescheinigungsmittel, Feststellung durch multifaktorielle Untersuchungsmethodik zur Altersdiagnose, Anordnung radiologischer Untersuchungen, Bestehen begründeter Zweifel nach der Altersdiagnose, Annahme der Minderjährigkeit zugunsten des Fremden)