AsylG 2005: § 3 (Antrag auf internationalen Schutz)
FPG: § 51 Abs 2 idF BGBl I 2005/100 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat, Antragstellung nur während des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes; eingebracht werden; hierüber ist der Fremde rechtzeitig in Kenntnis zu setzen)