AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff)
§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten, Vorhandensein einer Unterkunft und die Möglichkeit der Versorgung im Zielstaat, Relevanz, Prüfpflicht; Ghana, mangelnder Anschluss an Familie, vorgebrachte Erkrankungen, Verletzung der Ermittlungs- und Verhandlungspflicht)