VStG: § 45 Abs 1 Z 2 (Einstellung; Umstände, die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen; keine; Berufungsentscheidung; unzulässige Verhängung einer "Gesamtstrafe" durch Vorinstanz)
VwGH 16. 12. 2011, 2010/02/105 (Amtsbeschwerde)
Die bel Beh stützt die Verfahrenseinstellung auf den Umstand, dass nicht zwei Geldstrafen für zwei Verwaltungsübertretungen verhängt wurden und dass "Im Falle des Wegfalles eines Tatbestandes … auch keine Festsetzung der Geldstrafe für das zweite Delikt durch die Berufungsbehörde vorgenommen werden (darf)."