StbG: § 34 Abs 1 idF BGBl I 2006/37 (Entziehung der Staatsbürgerschaft, Erwerb vor mehr als zwei Jahren ohne dass § 10 Abs 6 bzw die §§ 16 Abs 2 oder 17 Abs 4 angewendet worden sind, der Betreffende trotz Erwerbes der Staatsbürgerschaft seither aus Gründen, die er zu vertreten hat, eine fremde Staatsangehörigkeit beibehalten hat)