ASVG: § 46 Abs 1 (Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeldes; Zugang verschiedener Verständigungen für unterschiedliche Vorsprachetermine)
VwGH 18. 1. 2012, 2011/08/0198
In der Beschwerde werden im Wesentlichen die Berufungseinwände wiederholt sowie eine Manuduktionspflichtverletzung bzw Beratungsfehler darin gesehen, dass die Bf von der Servicehotline nicht darauf hingewiesen worden sei, dass auch bei einer elektronischen Meldung eine persönliche Vorsprache notwendig sei.