AlVG: § 8 Abs 2 (ärztliche Untersuchung bei Zweifel über die Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen; Unvollständigkeit des Gutachtens; fehlende Beurteilung der gesundheitlichen Einschränkungen)
VwGH 21. 12. 2011, 2009/08/0265
Aufgabe der ärztlichen Begutachtung nach § 8 Abs 2 AlVG ist es, den Befund und die Diagnose festzustellen, um zu beurteilen, welche Verrichtungen der körperlichen und geistigen Verfassung des Arbeitslosen entsprechen. Die Wertung dieses Sachverständigenbeweises ist - innerhalb der Grenzen der freien Beweiswürdigung - der Beh anheimgestellt. Die Beurteilung, ob - ausgehend vom Gutachten des Sachverständigen - Arbeitsfähigkeit gegeben