WehrG 2001: § 9 Abs 1 (Aufnahmebedingungen; Besitz der notwendigen körperlichen und geistigen Eignung; hier: ua Hausstaubmilbenallergie und allergisches Asthma bronchiale)
§ 17 Abs 2 (Aufgaben der Stellungskommission; Feststellung der Eignung; hier: Begründung fehlt)