Vlbg GVG: § 4 Abs 1 (Genehmigungspflicht; Verkehr mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken mit dem Eigentum als Gegenstand)
§ 6 (Voraussetzungen für die Genehmigung; Nichterfüllen der Voraussetzungen; Gründe)
§ 15 Abs 1 (Antrag; Inhaltserfordernisse; einheitliches Rechtsgeschäft für zwei Grundstücke; getrennte Ansuchen unzulässig)