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VwGH 26. 1. 2012, 2009/09/0172 (Dienstrecht)

VwGHDienstrechtZfV 2012/1054ZfV 2012, 687 Heft 4 v. 21.9.2012

BDG: § 116 Abs 2 (Wiederaufnahme des Verfahrens, Zehn-Jahres-Frist; Disziplinarstrafe der Ruhestandsversetzung im Jahr 1975 wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht mit Jugendlichen)

AVG: § 69 Abs 2 (ebenso, Drei-Jahres-Frist)

MRK: Art 1 (Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; keine Verpflichtung zur rückwirkenden Wiederaufnahme des Verfahrens)

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