Krnt BauO: Art II Abs 2 idF WVb LGBl 1996/62 (im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes anhängige Verfahren, Fortführung nach den bisher geltenden Bestimmungen; bezogen auf die Bauordnungsnovelle LGBl 1996/44)
VwGH 13. 12. 2011, 2009/05/0272
1. Relevante Rechtslage ist jene, die im Zeitpunkt des abschließenden B im Verfahren auf Gemeindeebene gegeben war (VwGH 24. 6. 2009, 2007/05/0089). Der BerufungsB des Gemeindevorstandes der mitbet Gd stammt vom 24. 3. 2009. Es war daher der seit 27. 3. 2008 geltende Bebauungsplan bereits anzuwenden.