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AsylGH 8. 3. 2012, A10 301518-2/2010 (Asylwesen)

AsylGHAsylwesenZfV 2012/1017ZfV 2012, 654 Heft 4 v. 21.9.2012

AsylG 2005: § 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten, Voraussetzungen, reale Gefahr der Verletzung von Menschenrechten)

§ 8 Abs 3a (ebenso, Ausschluss bei Aberkennungsgrund gemäß § 9 Abs 2)

§ 9 Abs 2 Z 2 (ebenso, Aberkennung, hier Wegfall der Gemeingefährlichkeit)

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