ZPO: § 63 Abs 1 (Verfahrenshilfe nur für natürliche Personen gleichheitswidrig)
VfGH 5. 10. 2014, G 26/10
1. Die Anfechtung der Novellierungsanordnung des Art 15 Z 3 des BudgetbegleitG 2009, BGBl I 52, ist im gegebenen Zusammenhang als zulässig zu erachten: Wird eine Bestimmung durch eine Gesetzesnovelle aufgehoben und bestehen gegen diese Aufhebung verfassungsrechtliche Bedenken, so muss sich eine Anfechtung notwendigerweise gegen jene Novellenbestimmungen richten, welche die Aufhebung bewirken, weil eine allfällige Verfassungswidrigkeit nur auf diese Weise beseitigt werden könnte (VfSlg 16.764/2002, 16.588/2002 = ZfVB 2009/1679, 1737, 1754). Ein solcher Fall liegt hier vor: