EheG: § 28 Abs 1 (keine Beschwerde gegen Mitteilung der Staatsanwaltschaft, von Ehenichtigkeitsklage abzusehen; kein unmittelbarer Eingriff in Rechte allfälliger Erben)
VfGH 19. 9. 2011, B 404/11, G 33/11
(S Verfassungsgerichtsbarkeit)
EheG: § 28 Abs 1 (keine Beschwerde gegen Mitteilung der Staatsanwaltschaft, von Ehenichtigkeitsklage abzusehen; kein unmittelbarer Eingriff in Rechte allfälliger Erben)
VfGH 19. 9. 2011, B 404/11, G 33/11
(S Verfassungsgerichtsbarkeit)