Vlbg SchischulG 1984: § 1 Abs 2 (entgeltliches Erteilen von Schiunterricht, Gleichstellung des entgeltlichen Führens und Begleitens beim Schifahren und des - auch unentgeltlichen - regelmäßigen Erteilens von Schiunterricht an Wintersportgäste und das regelmäßige Führen und Begleiten von Wintersportgästen beim Schifahren)