HSG 1998: § 34 Abs 1 (Wahlen in die Hochschülerinnenschaftsvertretung, Grundsätze der persönlichen und geheimen Wahl; kein Maßstab für andere einfachgesetzliche Regelungen, wie jene über E-Voting; Einhaltung der Grundsätze bei der Durchführung von Wahlen mittels E-Voting)
§ 34 Abs 2 (Durchführung der Wahl, Dienstag bis Donnerstag; vorgezogene Wahl mittels E-Voting damit ausgeschlossen)