Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 6. 10. 2011, G 24, 26, 45/11
Anordnung des Gesetzgebers, dass allgemein als "Kampfhunde" wahrgenommene Hunderassen an öff Orten im Ortsbereich mit Leine und Maulkorb geführt werden müssen, ist nicht unsachlich.
Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 6. 10. 2011, G 24, 26, 45/11
Anordnung des Gesetzgebers, dass allgemein als "Kampfhunde" wahrgenommene Hunderassen an öff Orten im Ortsbereich mit Leine und Maulkorb geführt werden müssen, ist nicht unsachlich.