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VfGH 6. 10. 2011, G 24, 26, 45/11 (Gleichheit)

VfGHGleichheitZfV 2012/951ZfV 2012, 597 Heft 3 v. 9.7.2012

Keine Verletzung (Gesetz)

VfGH 6. 10. 2011, G 24, 26, 45/11

Anordnung des Gesetzgebers, dass allgemein als "Kampfhunde" wahrgenommene Hunderassen an öff Orten im Ortsbereich mit Leine und Maulkorb geführt werden müssen, ist nicht unsachlich.

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