B-VG: Art 129e Abs 2 zweiter Satz (Grundsatz der festen Geschäftsverteilung, Zusammenhang mit Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter)
AsylGHG: § 9 Abs 4 (Senate und Kammersenate, Verhinderung, Eintritt eines Ersatzmitgliedes nach Bestimmungen der Geschäftsverteilung)