Nö KleingartenG: § 5 (Kleingarten, Mindest- und Höchstgrenze; Widmung eines Grundstücks als Grünland-Kleingärten, welches die Höchstgrenze überschreitet)
§ 6 Abs 1 (Kleingartenanlagen, zulässige Gebäude; Kleingartenhütten, die für die widmungsgemäße Nutzung erforderlichen Gemeinschaftsanlagen; keine Nebengebäude)