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VwGH 10. 11. 2011, 2011/07/0135 (Wasserrecht)

VwGHWasserrechtZfV 2012/920ZfV 2012, 584 Heft 3 v. 9.7.2012

WRG 1959: § 72 Abs 1 lit f (Eigentümer von Grundstücken und die Wasserberechtigten haben zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes das Betreten und Benutzen ihrer Grundstücke insoweit zu dulden, als sich dies als unbedingt notwendig erweist; Antragsrecht auf Einleitung eines Verfahrens nach § 72 kommt nur dem aus dem wasserpolizeilichen Auftrag Verpflichteten zu; Parteistellung in diesem Verfahren)

§ 138 Abs 1 lit a (wasserpolizeilicher Auftrag)

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