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VwGH 10. 11. 2011, 2010/07/0008 (Wasserrecht)

VwGHWasserrechtZfV 2012/915ZfV 2012, 582 Heft 3 v. 9.7.2012

WRG 1959: § 39 Abs 1 (der Eigentümer eines Grundstückes darf den natürlichen Abfluss der darauf sich ansammelnden oder darüberfließenden Gewässer zum Nachteil des unteren Grundstückes nicht willkürlich ändern; Beseitigung einer gegen das Verbot des § 39 verstoßenden Neuerung kann nur gestützt auf § 138 angeordnet werden; Beschränkung der Anwendbarkeit des § 39 auf landwirtschaftliche Grundstücke; hier: Nutzung als Grünfläche ist als landwirtschaftlichen Zwecken dienend anzusehen)

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