AVG: § 45 Abs 3 (Beweise; Parteiengehör; dies ist zu sämtlichen Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens zu gewährleisten; hier: Parteiengehör ist auch zu Stellungnahmen von Sachverständigen zu gewähren, wenn darin die bisherige Beurteilung bestätigt wurde)
VwGH 30. 9. 2011, 2011/11/0018