AVG: § 38 (Ermittlungsverfahren, Vorfrage; Aussetzung des Verfahrens berührt Rechte nur des Antragstellers, nicht auch des Antragsgegners; kein Recht des Mitbewerbers auf Unterbleiben der Aussetzung des Verfahrens seines Konkurrenten)
VwGH 13. 5. 2011, 2011/10/0052