AVG: § 66 Abs 4 (Berufung, Sachentscheidung; Abänderung in jeder Richtung; Untersagung der widmungswidrigen Verwendung eines Folientunnels; Auswei-
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tung der Untersagung auf Nutztiere allgemein nach Untersagung der Schafhaltung durch erste Instanz; Verletzung des Parteiengehörs)