ZustellG: § 17 Abs 3 (eigenhändige Zustellung, zweiter Zustellversuch, Nichtantreffen des Empfängers; Hinterlegung auf Postamt, schriftliche Verständigung; Zustellwirkung, sofern sich nicht ergibt, dass infolge Abwesenheit von Abgabestelle nicht rechtzeitig Kenntnis vom Zustellvorgang; Abwesenheit von der Abgabestelle erst nach Hinterlegung, vor Beginn der Abholfrist; Weihnachtsfeiertage, Hinterlegung am 24. 12.; Unmöglichkeit, die Sendung abzuholen, irrelevant)