AVG: § 46 (Beweismittel; formlose Befragung anstelle einer förmlichen Zeugeneinvernahme; nicht ausreichend bei widersprechenden Beweisergebnissen)
ZustG: § 9 Abs 3 (Adressierung an den Vertretenen trotz Bestellung eines Zustellbevollmächtigten; Heilung des Zustellmangels durch tatsächliches Zukommen)