VwGG: § 46 Abs 3 (Frist zur Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, abgelaufene; Beginn des Fristlaufs mit Wegfall des Hindernisses, das der Beschwerdeerhebung entgegengestanden ist, ungeachtet des behaupteten Vorliegens eines neuerlichen (anderen) Hindernisses)
VwGH 23. 11. 2011, 2011/12/0175