VwGG: § 36 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Zustellung der Beschwerde samt Beilagen an die belangte Behörde und etwaigen Mitbeteiligten, Aufforderung zur Einbringung einer Gegenschrift; Aufforderung an jemanden, der nicht Mitbeteiligter ist, keine konstitutive Wirkung, Zurückweisung der von einem Nichtmitbeteiligten eingebrachten Gegenschrift)