VwGG: § 45 Abs 1 Z 4 (Wiederaufnahme; Verletzung des Parteiengehörs; Annahme, dass sonst das Erkenntnis oder der Beschluss anders gelautet hätte; kein Parteiengehör zur Auslegung gesetzlicher Bestimmungen; Vergabeverfahren)
VwGH 28. 9. 2011, 2011/04/0125