VwGG: § 27 (Säumnisbeschwerde; Wartefrist von sechs Monaten)
§ 36 Abs 2 (Säumnisbeschwerden; Einstellung; Bescheiderlassung innerhalb gesetzter Nachfrist; auch bei Erlassung eines Aussetzungsbescheides)
B-VG: Art 132 (Säumnisbeschwerde; Verletzung der Entscheidungspflicht in einer von der Zuständigkeit des VwGH ausgeschlossenen Angelegenheit; Wahl; Zuständigkeit des VwGH)