VwGG: § 39 Abs 2 Z 6 (Verhandlungen; Absehen; mündliche Erörterung lässt weitere Klärung der Rechtssache nicht erwarten; Beschwerde gegen UVS-Bescheid; kein Antrag auf Verhandlung im UVS-Verfahren; stillschweigender Verzicht)
VwGH 22. 11. 2011, 2007/04/0096