Sbg VergabekontrollG 2007: § 32 Abs 4 (Feststellungsverfahren; Einleitung des Verfahrens; Zuschlagserteilung während anhängigem Nachprüfungsverfahren; Fortführung als Feststellungsverfahren; Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers auch nach Zuschlagserteilung; ebenso bei Zuschlagserteilung oder Widerruf des Vergabeverfahrens vor VfGH oder VwGH, Entscheidung, mit der der Bescheid über Antrag auf Nichtigerklärung aufgehoben worden ist; Antragstellung auch vor Zustellung des aufhebenden Erkenntnisses des VfGH oder VwGH; Ruhen des Verfahrens bis Fortführungsantrag; Einstellung bei mangelndem Antrag bis Ablauf der Frist des § 33 Abs 2; Nichteinrechnung der Zeit des Verfahrens vor VfGH und VwGH; keine unsachliche Hinderung an Einbringung einer Höchstgerichtsbeschwerde)